Effektiver Grundschutz statt gerichtlicher Aktivismus


    KOLUMNE – PERSPECTIVE CH


    (Bild: zVg) Christoph Riner

    Auf eine Beschwerde des Vereins Klimaseniorinnen hin, wurde die Schweiz vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verurteilt, zu wenig gegen die Klimakrise zu unternehmen. Das Urteil wirft hohe Wellen und sorgt für viel Gesprächsstoff in der Schweiz. Auch der Stände- und Nationalrat befasste sich in einer längeren Debatte intensiv mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und beschloss eine Erklärung zum Urteil des EGMR unter dem Titel «Effektiver Grundrechtsschutz durch internationale Gerichte statt gerichtlicher Aktivismus» abzugeben. Unter anderem wird in der Erklärung festgehalten, dass sich der Gerichtshof durch die Vertragsauslegung dem Vorwurf eines unzulässigen und unangemessenen gerichtlichen Aktivismus aussetzt und der Gerichtshof in Kauf nimmt, dass eine Schwächung der Legitimationsbasis des Gerichtshofs zu einer Schwächung des effektiven Schutzes der Menschenrechte in Europa führen könnte. Stände- und Nationalrat fordern den Bundesrat auf, die Interessen der Schweiz zu wahren und die Gremien des Europarats unter anderem darüber zu informieren, dass die Schweiz ihre internationalen, völkerrechtlich verbindlichen Klimaverpflichtungen bislang eingehalten hat und die Schweiz daher keinen Anlass sieht, dem Urteil weitere Folge zu geben. Die bisherigen und laufenden klimapolitischen Bestrebungen der Schweiz erfüllen die menschenrechtlichen Anforderungen des Urteils.

    Politisch gefärbte Urteile verletzen die Gewaltenteilung und schmälern die Glaubwürdigkeit. Die Gewaltenteilung zwischen Gesetzgeber und Judikative ist ein wichtiger Grundsatz des freiheitlichen, direktdemokratischen Schweizer Rechtsstaats. Aufgabe des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wäre es, die Bürger vor missbräuchlichen Übergriffen des Staates zu schützen. Sich über die Souveränität von Vertragsstaaten hinwegzusetzen ist sicher nicht die Aufgabe des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.


    ZUR PERSON: Christoph Riner ist Kaufmann und wohnt in Zeihen AG. Er wurde 2023 für die SVP in den Nationalrat gewählt und ist dort Mitglied der Staatspolitischen Kommission. Zuvor war er von 2009 bis 2023 Mitglied des Aargauer Grossen Rates und in verschiedenen Kommissionen tätig. 2016 war er Präsident der Einbürgerungskommission des Grossen Rates.

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