Rauch- und nikotinfreie Areale an Schulen im Kanton Aargau

    Die Lungenliga Aargau hat die Areale an verschiedenen Schulen der Sekundarstufe II im Kanton Aargau untersucht und jeder Schule eine entsprechende Rückmeldung gegeben.

    (Bild: pixabay) Noch Verbesserungspotenzial vorhanden: Die Lungenliga Aargau hat daher die Regelungen bezüglich der rauch- und nikotinfreien Areale an verschiedenen Schulen der Sekundarstufe II im Kanton Aargau untersucht.

    Der Standort Rheinfelden der kantonalen Schule für Berufsbildung (ksb), sowie die Kantonsschule Baden erfüllen die Anforderungen des kantonalen Leitfadens vollständig. Die ksb in Aarau, Baden, Wohlen und die Kantonsschulen Aarau, Wohlen, Zofingen und Wettingen haben noch Optimierungsbedarf.

    Tabakkonsum ist der wichtigste Risikofaktor für chronisch nicht übertragbare Krankheiten. Gemäss dem BAG ist das Rauchen zudem die wichtigste Einzelursache für den Verlust an Lebensqualität und Lebensjahren. Trotzdem rauchen 27.1 Prozent der Schweizer Bevölkerung (BAG, 2017). Der Grossteil der Raucherinnen und Raucher hat zwischen dem 15. und 20. Lebensjahr damit angefangen. Folglich wird der Verhinderung des Einstiegs in eine Raucherkarriere, sowie dem Schutz vor Passivrauch an Schulen eine grosse Bedeutung beigemessen. Die Lungenliga Aargau hat daher die Regelungen bezüglich der rauch- und nikotinfreien Areale an verschiedenen Schulen der Sekundarstufe II im Kanton Aargau untersucht. Anhand eines mit dem Departement Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau ausgearbeiteten Leitfadens wurde den Schulen Rückmeldung erstattet.

    Die Analyse der rauch- und nikotinfreien Areale
    Die kantonale Schule für Berufsbildung (ksb) hat Standorte in Aarau, Baden, Rheinfelden und Wohlen. Lernende im Alter von 15-17 Jahren besuchen hier ein zehntes Schuljahr. Alle Standorte haben einen rauch- und nikotinfreien Bereich, während im Raucherbereich Aschenbecher zur Verfügung stehen. In Rheinfelden ist der Raucherbereich ein kleiner, klar abgegrenzter Unterstand. Dies entspricht einer optimalen Umsetzung des vom Kanton und der Lungenliga Aargau erarbeiteten Leitfadens. Die Standorte Aarau, Baden und Wohlen haben vor den Eingängen der jeweiligen Gebäude ein Rauchverbot erlassen, was für den Passivrauchschutz entscheidend ist.

    Die neue Kantonsschule Aarau, die Kantonsschulen Baden, Wettingen, Wohlen und Zofingen wurden ebenfalls besucht. Die alte Kantonsschule Aarau teilt das Gelände mit der ksb Aarau. Die Kantonsschule Baden hat vier klar definierte, markierte und vor Witterung geschützte Raucherzonen. Das restliche Gelände ist rauch- und nikotinfrei. Diese Regelungen setzen die Empfehlungen des Kantons und der Lungenliga Aargau vollständig um. An der neuen Kantonsschule Aarau darf jeweils im Umkreis von zwei Metern links und rechts der Aschenbecher geraucht werden. Diese wurden entsprechend mit Hinweisschildern ausgestattet und abseits der Gebäudeeingänge platziert.

    An der Kantonsschule Wettingen gibt es keine abgegrenzten Raucherbereiche; Rauchen ist grundsätzlich überall erlaubt. Besonders die direkt vor den Eingängen platzierten Aschenbecher sind den Bestrebungen zum Passivrauchschutz ein Dorn im Auge.

    An der Kantonsschule Wohlen befinden sich teilweise ebenfalls Aschenbecher direkt vor den Gebäudeeingängen. Bei den Aussensitzplätzen der Mensa ist das Rauchen strikt untersagt, was die Lungenliga positiv bewertet. Zusammen mit dem Schulrektor wurden weitere mögliche Verbesserungen besprochen. An der Kantonsschule Zofingen gibt es jeweils vor den Eingängen markierte, rauchfreie Bereiche. Der Aussenbereich der Mensa soll hier in Zukunft auch als rauch- und nikotinfreies Areal erklärt werden. Dies begrüsst die Lungenliga Aargau sehr.

    pd

    www.lungenliga-ag.ch


    Die Lungenliga ist eine nicht-gewinnorientierte Gesundheitsorganisation mit über 700 Mitarbeitenden, die sich für Menschen mit Lungen- und Atemwegserkrankungen einsetzt. Sie berät und betreut über 100’000 Patientinnen und Patienten an 70 Standorten in der ganzen Schweiz sowie zuhause, damit diese möglichst beschwerdefrei und selbständig leben können.

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